Mütterpflege Kosten
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Hilfe einer Mütterpflegerin bei deiner Krankenkasse zu beantragen:
Nach §24 SGB V (Gründe die auf die Schwangerschaft oder die Geburt
zurückzuführen sind) können die Kosten ggfs. vollständig von der Krankenkasse übernommen werden.
Nach § 38 SGB V (Im Krankheitsfall) übernimmt die Krankenkasse bei Genehmigung den größten Teil der Kosten. Die Zuzahlung beträgt hierbei in den meisten Fällen ca. 5,- € je Stunde.
Es empfiehlt sich in jedem Fall immer mit euren behandelten Ärzt/-innen und der Hebamme über die Möglichkeiten zu sprechen und euch bei euerer Krankenkasse zu erkundigen.
Ihr habt natürlich auch die Möglichkeit, den Einsatz selbst zu übernehmen. Kontaktiert mich einfach und wir besprechen alles gemeinsam.
Fahrtkosten werden ggfs. zusätzlich abgerechnet.
Wie ich Mütter unterstütze
Ich begleite dich einfühlsam und sensibel durch die Herausforderungen der Mutterschaft, gehe dir zur Hand, damit du dich auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren kannst, höre dir zu und helfe dir, deinen eigenen Weg in deiner Rolle zu finden.